Criteo Werberichtlinien

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Criteo und die angeschlossenen Plattformen, einschließlich BidSwitch und BrandCrush, arbeiten über ein Netzwerk höchster Qualität. Aus diesem Grund sind Criteos Richtlinien für Werbepartner verbindlich und müssen von ihnen jederzeit eingehalten werden.

Jeder der Werbepartner von Criteo ist dafür verantwortlich, dass seine Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur Privatsphäre.

Die Werbung darf nicht die Sicherheit der Criteo-Plattform oder der ihr angeschlossenen Plattformen oder deren Nutzer gefährden oder einen Dienst aufrufen, der die Sicherheit der Criteo-Plattform oder der ihr angeschlossenen Plattformen oder deren Nutzer gefährdet.

Criteo behält sich das Recht vor, einen Partner nach eigenem Ermessen abzulehnen oder aus seinem Netzwerk zu entfernen.


1. Verbotene Inhalte

Criteo zeigt keine Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen an, die unter die folgenden verbotenen Kategorien fallen:

1.1. Diskriminierung oder Hassrede

Das umfasst Werbung oder Bilder, die eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund von ethnischer Herkunft, nationaler Herkunft, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung/Geschlechtsidentität beleidigen, diffamieren oder bedrohen.

1.2. Nicht jugendfreie Inhalte

Sexuelle, höchst suggestive oder pornografische Anzeigen oder Bilder, einschließlich Nacktheit, Sexspielzeuge und Videos und/oder Bilder von Personen in sexuell suggestiven oder aufreizenden Positionen.

1.3. Täuschende, falsche oder irreführende Produkte/Dienstleistungen

Das umfasst täuschende, irreführende, absichtlich mehrdeutige oder betrügerische Behauptungen, Bilder, Angebote oder Geschäftspraktiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ads oder Inhalte, die einen Nutzer in betrügerischer oder irreführender Weise dazu verleiten, auf eine Ad zu klicken.

1.4. Illegale oder rechtlich fragwürdige Aktivitäten und unehrliche oder räuberische Inhalte oder Aktivitäten

Das umfasst Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Aktivitäten, die illegale Produkte, Dienstleistungen oder Aktivitäten darstellen, erleichtern oder fördern (oder die auf andere Weise unehrliches Verhalten ermöglichen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf illegale Drogen, Drogenutensilien und gefälschte Dokumente.

1.5. Verletzung geistiger Eigentumsrechte, Produktpiraterie oder gefälschte Produkte

Die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter ist verboten. Die Werbung darf keine Inhalte enthalten, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Beispiele hierfür sind u. a. die widerrechtliche Verwendung einer Marke/eines Logos, die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers, gefälschte Waren, raubkopierte Inhalte und Werbung, die das Bild oder Abbild einer Person ohne deren Erlaubnis enthalten.

1.6. Schockierende/anstößige Inhalte

Werbung, die grundlose Gewalt, sexuell eindeutige, pornografische oder obszöne Inhalte oder andere beleidigende, schockierende, blutrünstige, gewalttätige, unsichere, blasphemisch, bedrohende, gefährliche, reißerische, respektlose oder verstörende Inhalte enthält, ist verboten.

1.7. Schusswaffen und Waffen

Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung für Munition, Feuerwaffen oder zugehörige Utensilien (einschließlich Zubehör), Paintball-Pistolen, Gewehre, Luftgewehre, Elektroschocker, Sprengstoffe, Bomben, Messer oder Waffen jeglicher Art sowie Feuerwerkskörper.

1.8. Drogen

Werbung für illegale Drogen oder entsprechende Utensilien ist verboten. Verboten sind sowohl illegale Drogen als auch Freizeitdrogen, d. h. Substanzen, die die Psyche verändern oder einen „Rausch“ auslösen, sowie Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, die den Drogenkonsum erleichtern sollen. Beispiele sind Kokain, Heroin, andere illegale Opioide und Substanzen, die zur Herstellung von „Legal Highs“ verwendet werden könnten, wie z. B. medizinisches Marihuana.

1.9. Webseiten gerichtet an Minderjährige

Werbung auf Websites (oder Teilen von Websites) oder in mobilen Apps, die sich speziell an Personen unter 16 Jahren richten, ist verboten.

Hinweis: BidSwitch Demand Partner können am COPPA Traffic Trading teilnehmen.

1.10. Partnersuche

Werbung für Dating-Sites, die für Affären oder Seitensprünge, Escort- oder Prostitutionsdienste oder Katalog-Ehen wirbt, ist verboten.

1.11. Unsichere Inhalte

Werbung für Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Adware, Spyware, P2P-Anwendungen, Malware, Viren, Würmer, Trojaner, ist verboten. Jegliche Werbung, die schädlichen Computercode enthält, der die Integrität oder Leistung des Criteo-Dienstes stört oder unterbricht, ist untersagt; dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Code, der:

  • Benutzereinstellungen oder Browsereinstellungen ändert.
  • Downloads ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers initiiert.
  • Adware, Spyware, Malware, Spionageprogramme, Viren, Würmer, Trojanische Pferde verbreitet oder Nutzer auf unerwünschte Websites umleitet. Dies umfasst auch Malware.
  • Pop-ups oder Pop-unders initiiert, die die Navigation auf der Website behindern.
  • Arbitrage-Werbeeinblendungen im Übermaß nutzt, einschließlich Advertising Stacking oder des Aufrufs anderer Werbeeinheiten zur Laufzeit.

2. Eingeschränkte Inhalte

Die Werbung für eingeschränkte Produkt- und Dienstleistungskategorien (nachstehend aufgeführt) kann nur in bestimmten Ländern und unter bestimmten Bedingungen sowie mit ausdrücklicher Genehmigung von Criteo gestattet werden.

2.1. Online-Apotheken

Dies umfasst Werbung für Online-Apotheken, die verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, sowie informative Websites zum Thema Medikamente.

2.2. Medikamente und Gesundheitsprodukte

Dazu gehört Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, kontrollierte oder beschränkte Arzneimittel, Partydrogen, Potenz- und Sexualmittel, Vaterschaftstests und jegliche Produkte, die eine ähnliche Wirkung wie illegale Substanzen versprechen, sowie Mittel zur Gewichtsabnahme mit unrealistischen Erwartungen/Zielen. Generell Produkte, die einen Gesundheitszustand behandeln.

2.3. Alkohol

Dies umfasst Werbung für harte Alkoholika, Spirituosen, Wein, Bier und andere alkoholische Getränke.

2.4. Glücksspiel

Werbung für Online- oder Offline-Glücksspiele. Dazu gehören ohne Einschränkung Online- und Offline-Poker, Bingo und andere Arten von Glücksspielen, Lotterien, Renn- und Sportwetten, Informationen über Online-Glücksspiele und Online-Spiele außerhalb von Casinos, in denen um Geld oder Preise gespielt wird.

  • „Online-Glücksspiele“ sind definiert als die Förderung von Online-Glücksspielen mit echtem Geldeinsatz um Geld und/oder Geldeswert sowie die Förderung von Websites, die Inhalte in Bezug auf Online-Glücksspiele enthalten oder zu diesen verlinken;
  • „Offline-Glücksspiele“ sind definiert als die Förderung von Glücksspielen außerhalb des virtuellen oder digitalen Raumes mit echtem Geldeinsatz um Geld und/oder Geldeswert, Aktivitäten oder Einrichtungen;
  • „Online-Spiele, die nicht in Casinos stattfinden,“ werden definiert als alle internetbasierten Spiele, bei denen Geld oder andere Wertgegenstände als Gegenleistung für die Möglichkeit, echtes Geld oder Preise zu gewinnen, die auf dem Ergebnis von Spielen basieren, bezahlt oder eingesetzt werden, wie z. B. Fantasy-Sport, Online-Turniere oder Videospiele, in denen um Geld oder Preise gespielt wird.

2.5. Tabak

Dies umfasst Werbung für Tabak oder tabakverwandte Produkte, Vaping-Produkte oder ähnliche Utensilien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektronische Zigaretten, Vapes, Vaping-Geräte, Pfeifen, Bongs, Zigaretten, Zigarren, Blättchen, rauchlosen Tabak oder andere verwandte Produkte).

  • Werbung, die eindeutig auf die Raucherentwöhnung abzielt, ist in zugelassenen Ländern und unter bestimmten Einschränkungen erlaubt.
  • Für elektronische Zigaretten und Kautabak darf jedoch nicht geworben werden, auch wenn diese als Mittel zur Raucherentwöhnung vermarktet werden.

2.6. Hellseher, Astrologen, Wahrsager, usw.

  • Dies umfasst Werbung für übersinnliche Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Wahrsager, Medien, Astrologen, Tarotkartenlesungen, Hexerei, Hypnose, kultische/okkulte Aktivitäten und ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.
  • Werbung, die die Genauigkeit von astrologischen, übersinnlichen oder paranormalen Dienstleistungen oder Produkten anpreist oder Ergebnisse garantiert, ist jedoch in jedem Fall untersagt.

2.7. Finanzprodukte, finanzielle Dienstleistungen und Versicherungen

  • Werbung für Finanzprodukte/-dienstleistungen umfasst Bank-/Investitions-/Geldverwaltungsprodukte und -dienstleistungen, Kredite, Geschäftsmöglichkeiten usw.
  • Die Werbung für Versicherungsprodukte/-dienstleistungen umfasst Hausversicherungen, Personenversicherungen, Lebensversicherungen, Kfz-Versicherungen, Krankenversicherungen usw.

Beschränkte Kategorien in den Bereichen Glücksspiel, Alkohol und Tabak – Die Kunden von MediaGrid und BidSwitch:

Für die eingeschränkten Kategorien Glücksspiel, Alkohol und Tabak müssen sich die Kunden der Criteo angegliederten Plattformen The MediaGrid und BidSwitch für den Handel in den eingeschränkten Kategorien anmelden. Für das Opt-In für eingeschränkte Kategorien wenden Sie sich bitte an Ihren Account Manager. Der Kunde kann auch aufgefordert werden, bestimmten zusätzlichen Bedingungen in Bezug auf eingeschränkte Kategorien zuzustimmen.


3. Werbeformate und technische Richtlinien

3.1. Die Werbung darf keine der folgenden Inhalte enthalten:

  • Inhalte, die dazu dienen, die Website des Publishers bzw. den Rechner des Benutzers zu hacken oder Kopierschutz und andere elektronische Sicherheitsmaßnahmen zu brechen oder zu umgehen.
  • Inhalte im Zusammenhang mit dem Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
  • Automatisch abgespielte Audioelemente.
  • Pop-up- oder Pop-under-Inhalte.
  • Verwackelte oder unscharfe Bilder.
  • Werbung, die nicht innerhalb der angegebenen Parameter für die Größe der Ad Unit liegt.
  • Mehrere Ad Units pro Platzierung.
  • Automatisch aktualisierte Ad Units.

3.2. Plichten des Werbetreibenden:

  • Kein Weiterverkauf von Anzeigenblöcken, außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
  • Anzeigenblöcke müssen mit den korrekten technischen Richtlinien und Anforderungen für den besagten Publisher-Anzeigenblock an den Publisher ausgeliefert werden, es sei denn, der Publisher und der Werbetreibende haben dies ausdrücklich anders vereinbart.
  • Die technischen Spezifikationen von Criteo in Bezug auf die Nutzung der Plattform von Criteo und der mit Criteo verbundenen Plattformen sind zu beachten. Die von BidSwitch benötigten technischen Spezifikationen finden Sie unter http://docs.bidswitch.com.

Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen und den Formatrichtlinien finden Sie auch in unseren Supply Partner-Richtlinien.


4. Datenschutz und geschützte Merkmale der Nutzer

Die Werbung für Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen, die auf eines oder mehrere der folgenden, nicht abschließenden Liste von geschützten Merkmalen der Nutzer abzielen, ist verboten, es sei denn, Criteo hat dies in Ländern, in denen solche Werbung rechtlich zulässig ist, ausdrücklich genehmigt:

  • Rasse
  • Ethnie
  • Religiöse Zugehörigkeit oder Glaube
  • Sensible Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung
  • Sexuelle Orientierung
  • Sexuelle Interessen und Praktiken
  • Informationen, die eine persönliche Identifizierung erlauben
  • Politische Zugehörigkeit/Meinung
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • Biometrische Informationen oder genetische Daten
  • Vorstrafen oder strafrechtlicher Status
  • Religion oder persönliche Überzeugungen
  • Geschlecht
  • Finanzieller Status
  • Alter (Altersspanne ist akzeptabel)

Hier findet ihr die aktuelle Version unserer Datenschutzrichtlinie.

Weitere Informationen zu den Pflichten der Criteo Werbetreibenden in Bezug auf die Informationen der Nutzer und die Einholung der Einwilligung findet ihr hier.


5. Zielgruppen

Criteo untersagt die Erstellung oder Erweiterung von Zielgruppen oder die Nutzung der Funktionen seiner Plattform, wenn dies zu einem Targeting-Bias in Hinblick auf Gruppen oder Bevölkerungsgruppen führen würde, die durch eines oder mehrere der oben aufgeführten geschützten Nutzer-Merkmale definiert sind, oder wenn dies unangemessene Vorurteile zugunsten oder gegen diese Gruppen/Bevölkerungsgruppen begünstigen bzw. hervorrufen würde.

Criteo behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu detaillieren, zu ändern oder zu aktualisieren. Criteo wird diese Änderungen direkt auf dieser Seite veröffentlichen und unsere Werbepartner über solche Änderungen informieren.


Aktualisiert im Januar 2023.

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